AGBs der Kanuhof Wustrow GbR
1. Auftragsannahme
Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Buchungen von Minderjährigen können nicht akzeptiert werden. Bei rechtzeitiger Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung, mit der Bitte um Bestätigung der gebuchten Leistungen durch Ihre Unterschrift. Gehen der unterzeichnete Mietvertrag bzw. die Anzahlung nicht termingerecht ein, so besteht kein Anspruch mehr auf das Mietobjekt.
2. Zahlung
Der Mietpreis unserer jeweils gültigen Preisliste ist bindend. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt keine Minderung des Mietpreises.
Die Anzahlung bei Buchungen beträgt 20% der Vertragssumme. (Gesamtbootsmiete). Der Restbetrag ist bei Abholung des Mietgegenstandes in Bar zu entrichten.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
3. Mietzeitraum
Die Ausgabe der Mietgegenstände erfolgt am ersten Tag des Mietzeitraumes ab 9.00 Uhr. Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt am letzten Tag des vereinbarten Mietzeitraumes am Kanuhof Wustrow, Dorfstraße 57a bis 18.00 Uhr.
4. Leistungsumfang
Alle vereinbarten Leistungen sind im Mietvertrag festgehalten. Werden sonstige Leistungen gewünscht müssen auch diese vertraglich geregelt werden.
5. Rücktritt und Stornogebühren
Ein Rücktritt von der Buchung ist jederzeit möglich, muss aber schriftlich erklärt werden. Folgende Stornogebühren entstehen:
* bei Rücktritten bis 3 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 20% des Gesamtpreises
* bei Rücktritten 21 bis 8 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: 50% des Gesamtpreises
* bei Rücktritten innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80% des Gesamtpreises.
6. Haftungs- und Sicherheitsbestimmungen:
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung vertragswesentlicher Verpflichtungen haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Bei Beschädigung oder Verlust des Mietgegenstandes während der Mietzeit haftet der Mieter unbeschränkt. Im obliegt der Nachweis, dass er Beschädigung oder Verlust nicht verschuldet hat. Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Bootsbenutzer muss schwimmen können oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen. Die Nutzung des Mietgegenstandes im alkoholisierten oder fahruntüchtigen Zustand ist untersagt. Das Tragen von Schwimmwesten empfiehlt der Vermieter ausdrücklich, ein Verzicht erfolgt ausschließlich auf Risiko des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
Unser Material befindet sich bei Übergabe im technisch einwandfreien und sauberen Zustand. Dieses vermietete Material ist vom Mieter in ebensolchen ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
7. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Neustrelitz.