Rastplatzordnung
Lieber Gast, wir heißen Sie herzlich willkommen und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Im Interesse aller anwesenden Zeltgäste werden Sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft stören könnte. Beachten Sie daher bitte die nachstehende Platzordnung.
- Der Zutritt zum Zeltplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Gast meldet sich daher zuerst bei der Rezeption an. Der Platzwart kann die Personalausweise eines jeden Gastes und Besuchers in Augenschein nehmen. Der Zeltgast zahlt nach dem aktuell gültigen Entgeltverzeichnis die für den Zeltplatz festgesetzten Gebühren.
- Der Zeltplatz befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Gehen Sie sparsam mit Wasser um und vermeiden Sie jede Verunreinigung der Umwelt.
- Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Zeltplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
- Tierhalter haben Sorge zu tragen, dass andere Zeltgäste nicht belästigt werden. Hunde sind auf dem Platz an der Leine zu führen.
- Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist untersagt. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird.
- Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter vor dem Platz. Wir legen Wert auf Trennmüllentsorgung.
- Für offene Feuer ist nur die hierfür vorgesehene Feuerstelle zu benutzen. Bei Bedarf ist dies beim Platzwart anzumelden.
- Die Platzruhe dauert von 22:00 Uhr – 07:00 Uhr. Es wird im Interesse aller Platzgäste gebeten, während dieser Zeit auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Wer gegen diese Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen.
- Das Abspielen von Radios und anderen Tonträgern ist auf dem Platz verboten.
- Das Befahren der Zeltwiese ist generell untersagt.
- Ballspiele auf dem Zeltplatzgelände sowie das Klettern in den Obstbäumen sind untersagt.
- Die Besitzer bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Zeltplatz und im Interesse der Zeltgäste erforderlich scheint.